Training für den Ernstfall

Drei Helfer des THW Ortsverbandes Bielefeld nahmen am Samstag an einem Fahrsicherheitstraining in Gütersloh teil.

Der MTW des THW Bielefeld bremst auf glattem Untergrund.

Gerade im Einsatz ist es für die Kraftfahrer wichtig, ihr Fahrzeug zu beherrschen.
Beim Fahrsicherheitstraining werden Ernstfälle geübt und Extremsituationen simuliert: Bremsen auf rutschiger Fahrbahn, Gefahrenbremsungen, Reagieren auf Unvorhergesehenes.


14 Helfer aus den Ortsverbänden Bielefeld, Gütersloh, Lemgo, Minden und Halle nahmen am vergangenen Samstag an einem Fahrsicherheitstraining teil, um ihr Können zu schulen. Auf dem Gelände der Princess Royal Kaserne in Gütersloh bildet die Verkehrswacht aus und bietet dabei besondere Möglichkeiten: so konnten die Helfer zum Beispiel auf einer Rutschfläche das Bremsen bei Glatteis üben und ein Gefühl für das Verhalten des Fahrzeugs entwickeln.

Begonnen wurde mit der optimalen Sitzhaltung im Auto und dem richtigen Griff beim Lenken. Auf diesen Grundlagen wurde im Verlauf des Tages aufgebaut, sie wurden außerdem mit Theorie unterfüttert. Während den Helfern das Slalomfahren noch leicht fiel, kostete die Gefahrenbremsung und das unvorhergesehene Ausweichen auf Zuruf des Trainers schon mehr Überwindung. Auch das Bremsen auf einseitig glatter Fahrbahn war für die Teilnehmer neu und wurde wiederholt geübt. Am meisten blieb allerdings die Stressübung im Gedächtnis, bei der die Fahrer von Hundert runter zählen, auf Richtungsanweisung des Trainers achten und dann auf einseitig glatter Fahrbahn ausweichen mussten. Hier wurde besonders offensichtlich wie schwierig und gefährlich Multitasking im Auto ist.

Trotz der vielen ungewohnten Situationen, schlossen alle Helfer das Training erfolgreich ab und sind nun für alle Eventualitäten gewappnet.




Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.