Mit Dir sind wir ein starkes Team!

Werde Einsatzkraft beim THW und erlebe die Faszination Helfen hautnah. 

Mitmachen

Wie funktioniert der Einstieg ins THW? 

Ganz einfach. Nachdem du dich für eine Mitgliedschaft eingetragen hast, wird dir deine persönliche Uniform samt Ausrüstung zugeteilt. In deiner neuen Einheit, der "Grundausbildungsgruppe" mit etwa 10 Helferanwärtern absolvierst du dann die etwa sechs Monate dauernde Basisausbildung I im Ortsverband Bielefeld welche in der Regel halbjährig (März/September) beginnt. In Theorie und Praxis werden u.a. die folgenden Inhalte behandelt. 

     
  • Das THW im Gefüge des Zivil- und Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehr von Bund und Ländern, THW und Arbeitgeber 
  • Grundlagen der Arbeitssicherheit 
  • Arbeiten mit Leinen und Spanngurten, Drahtseilen, Ketten und Rundschlingen 
  • Umgang mit Leitern
  • Ausleuchten von Einsatzstellen 
  • Bearbeitung von Holz, Metallen und Gestein 
  • Bewegen von Lasten 
  • Arbeiten im und am Wasser 
  • Verhalten im Einsatz 
  • Grundlagen der Rettung und der Bergung 
  • Einsatzgrundlagen
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Abschließend gibt es eine Abschlussprüfung. Sie umfasst theoretische Fragen, die per multiple choice beantwortet werden und eine praktische Prüfung in der du dein Können unter Beweis stellen kannst. Nach bestandener Prüfung beginnt die einjährige Phase der Basisausbildung II in der du durch die aktive Teilnahme an den Dienstveranstaltungen deiner Einheit Praxiserfahrung sammelst.

Auch richtige Einsätze können ab jetzt von dir bestritten werden. Die Basisausbildung II endet, wenn die erforderliche Dienstzeit abgeleistet ist ohne Prüfung und es stehen dir nun noch mehr Fortbildungsmöglichkeiten offen.

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? 

 Für den Dienst im THW musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Du ... 

     
  • ... musst das 17. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 60 Jahre sein 
  • ... musst über die nötige gesundheitliche Tauglichkeit und entsprechende Fitness verfügen 
  • ... hast einen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland 
  • ... musst für den Dienst im THW zur Verfügung stehen 
  • ... darfst noch nie von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden sein 
  • ... musst dich zum freiheitlich demokratischen Rechtsstaat bekennen 
  • ... bist nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt worden, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. 
  • ... bist nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen worden.
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Zu alt oder zu jung? Auch kein Problem. Das Technische Hilfswerk verfügt über Jugend- und Althelfergruppen.