Teaserbild
Bielefeld,

Prüfung im Einbahnstraßensystem

Am 22. August 2020 fand unter besonderen Vorkehrungen die Grundausbildungsprüfung im Ortsverband Bielefeld statt. 21 Helferanwärterinnen und Helferanwärter aus sieben Ortsverbänden hatten endlich die Möglichkeit die Prüfung, die ursprünglich im April hätte stattfinden sollen, abzulegen.

Quelle: THW

Die Regionalstellenmitarbeitenden und der ausrichtende Ortsverband hatten in der Woche vor der Prüfung ein Konzept entwickelt, um den Infektionsschutz für alle Einsatzkräfte gewährleisten zu können. Das Konzept beinhaltete die Einrichtung eines Einbahnstraßensystems im Gebäude und die Staffelung der Ankunft aller Prüflinge. So sollte das Feld der Helferanwärter und –anwärterinnen gestreckt werden, während durch eine Verdopplung aller Prüfstationen der Ablauf beschleunigt wurde.

Auch neu war die Abnahme der Theorieprüfung, die üblicherweise am gleichen Tag wie die praktische stattfindet, unter diesen speziellen Bedingungen aber um ein paar Tage vorgezogen und auf zwei Ortsverbände verteilt worden war. Die Inhalte der Grundausbildung und der abschließenden Prüfung hatten sich nicht verändert. So wurden zum Beispiel Deichverteidigung, Gesteinsbearbeitung und die Verwendung von hydraulischem Rettungswerkzeug sowie Leitern abgefragt.

Bei der Grundausbildungsprüfung traten aus dem Ortsverband Bielefeld sechs angehende Einsatzkräfte an, davon vier aus der Jugendgruppe. Vier Helferanwärter absolvierten erfolgreich die Prüfung und gehen jetzt in die Ränge der ausgebildeten Helferinnen und Helfer über. Sie werden nun entweder der Bergungs- oder einer der Fachgruppen zugeteilt, spezialisieren sich auf diesen Gebieten weiter und fahren zu Einsätzen des Technischen Hilfswerks mit.

Insgesamt haben 19 der 21 Prüflinge aus dem Regionalstellenbereich bestanden.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.