Laut THW-Gesetz sind Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks für die Dauer von Einsätzen oder Übungen von ihrem Arbeitgeber frei zu stellen. Ihnen dürfen keine Nachteile entstehen. Insbesondere wird ihr Gehalt für die Zeit des Einsatzes vom Bund erstattet. Das THW ist dennoch bemüht, die Freistellung der Arbeitnehmer im Einvernehmen mit den Arbeitgebern zu gestalten. Umso mehr freut uns, dass die Universität Bielefeld, bei der u.a. alle Führungskräfte unserer ersten Bergungsgruppe beschäftigt sind, hier beispielhaft vorweg ging und sie nicht nur frei stellte, sondern auch ihr Engagement in einer internen Mitteilung an alle Mitarbeiter lobend erwähnte. Die Universität leistet damit, wie auch alle anderen Arbeitgeber unserer Einsatzkräfte, einen sehr wichtigen Beitrag zur effektiven Katastrophenhilfe des Technischen Hilfswerks.
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