Liebe Eltern,
Spielend helfen lernen – dieses Motto beschreibt mit drei kurzen Worten unsere THW-Jugendgruppe, in der wir Mädchen und Jungen ab zehn Jahren technisches Sachwissen und soziale Kompetenz auf spielerische Weise vermitteln.
Kosten
Für die aktive Teilnahme an Dienstveranstaltungen der Jugendgruppe des THW-Ortsverbandes Bielefeld erheben wir einen Mitgliedsbeitrag von 36,- EUR pro Jahr. Die Sicherheitskleidung wird gestellt und ist kostenlos solange sie nicht mutwillig beschädigt wird. Hin und wieder werden im Rahmen der pädagogischen Arbeit mit den Jugendlichen Freizeitaktivitäten wie beispielsweise der Besuch eines Vergnügungsparks oder Zeltlager angeboten, bei denen es zu einer Umlage von Eintrittsgeldern etc. kommen kann.
Dienstveranstaltungen
Die regulären Übungsveranstaltungen der THW-Jugend werden, wie auch bei den erwachsenen THW-Helfern, Ausbildungsdienste genannt.
Diese Dienstveranstaltungen der Jugendgruppe finden in der Regel alle zwei Wochen an einem Freitag von 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr oder Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Für Verpflegung ist bitte selbst zu sorgen.
Zusätzlich zu diesen Veranstaltungen kann es im Einzelfall zu gesonderten "Einsätzen" kommen, beispielsweise Ausflügen, Sportevents, Zeltlager, Unterstützung für die großen THW-Helfer und so weiter. Näheres regelt der Dienstplan der Jugendgruppe.
Sicherheit
Wie bei jedem Sportverein auch, birgt die Freizeitgestaltung in der THW-Jugend gewisse Risiken. Daher wird Sicherheit nicht nur bei unseren erwachsenen Einsatzkräften sondern insbesondere auch bei unseren Junghelfern groß geschrieben.
Jeder Jugendliche erhält mit seinem Eintritt in die Jugendgruppe einen Satz an Arbeitskleidung, die optisch den Einsatzanzügen des THWs nachempfunden ist. Sie besteht aus einer Hose und einer Jacke (beide mit großflächigen Reflektorstreifen), Handschuhen, einer Fleecejacke, Sicherheitsschnürstiefeln, zwei T-Shirts und einem Schutzhelm.
Bezüglich der Unfallverhütungsvorschriften gelten auch in der Jugendgruppe die entsprechenden strengen Vorschriften der Berufsgenossenschaften, welche durch zusätzliche Vorgaben der THW Leitung verschärft werden. Tätigkeiten von denen Minderjährige demnach ausgenommen sind, insbesondere die Handhabung von Kraft- und Gefahrstoffen und gefährlichen Geräten werden ausschließlich von autorisierten volljährigen Jugendbetreuern durchgeführt.
Ihre Kinder sind während der Teilnahme an Dienstveranstaltungen und auf dem Hin- und Rückweg unfallversichert. Selbstverständlich werden auch die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (insbesondere striktes Rauch- und Alkoholverbot für Minderjährige) konsequent umgesetzt.